Aktuell - Archiv


11.12.2020

Interview mit einer Kundin über die Online-Beratung bei fit2work

Frau S., Sie haben sich für eine Online-Beratung bei fit2work entschieden. Warum?

 

Ich habe einen Termin bei fit2work benötigt, da das AMS eine Empfehlung bezüglich meiner körperlichen Beschwerden haben wollte. Auf Grund des Coronavirus wurde mir dann bei fit2work neben der Möglichkeit einer persönlichen Beratung auch eine telefonische oder Online-Erstberatung angeboten. Die Option einer Online-Beratung habe ich aus Corona Sicherheitsgründen gerne in Anspruch genommen. Es hat mich gefreut, dass fit2work diese Möglichkeit anbietet.

 

Wie war für Sie der erste Online-Termin bei fit2work?

 

Am Anfang war ich etwas nervös, ob ich das technisch überhaupt hinbekomme. Ich hatte vorher noch nie eine Videokonferenz. Es war aber schlussendlich ganz einfach, weil ich nur auf einen Link in meinen Mails klicken musste. Als dann die Case Managerin auf meinem Bildschirm erschien, hörte ich sie anfangs nicht. Dann hat sie mich angerufen und erklärt, was ich im Programm machen muss. Dann funktionierte es technisch sehr gut und ich konnte mich einwandfrei mit der Beraterin unterhalten und hab sie am Bildschirm auch gut sehen können. Das fand ich sehr positiv, und hat sich angefühlt wie in einem persönlichen Beratungstermin wo man sich gegenübersitzt.

 

Was fanden sie positiv an der Online-Beratung?

 

Positiv war, dass ich trotz Pandemie eine tolle Beratung bekam. Aber auch die finanziellen Kosten auf Grund des Bustickets konnte ich mir sparen, worüber ich sehr froh war, da das AMS Geld doch recht knapp ist. Und was ganz toll war: ich konnte zu Hause bei meinen Kindern bleiben und musste keinen Babysitter suchen.

 

Was waren noch Besonderheiten in der Online-Beratung?

 

Eigentlich waren nur die ersten Minuten kurz unangenehm, weil ich noch nie an einer Videokonferenz teilgenommen hatte. Aber ich habe ganz schnell gemerkt, dass es gar kein Problem für mich war, so zu kommunizieren. Ich bin froh, dass ich mich dafür entschieden habe, und sehe sehr viele Vorteile dabei. Außerdem könnte es sein, dass ich eine Videokonferenz bei meinem zukünftigen Arbeitsplatz auch mal brauchen werde. Dann kenne ich es schon und habe keine Scheu mehr in der Anwendung.

 

 

26.04.2021

Wiedereingliederungsteilzeit als Hilfestellung für Long-Covid-Patientinnen- und Patienten

 

Schreibende Hand mit Kugelschreiber

Im Februar 2020 sind in Österreich die ersten bestätigten Covid19-Fälle aufgetreten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus der damals noch weitestgehend unerforschten Krankheit unklar.

Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl an empirisch erhobenen Daten und mit der Entwicklung der Impfstoffe glücklicherweise auch die Hoffnung, die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen.

Trotz alledem leiden im Schnitt etwa zehn bis zwanzig Prozent der Infizierten an einer Begleiterscheinung des Virus, namens Long Covid.

Dieses Syndrom wird seit Jänner 2021 als Krankheitsbild im ICD-10 beschrieben. Betroffen sein können die Atemwege, das Herz-Kreislauf-System, der Muskelapparat, das Nervensystem und der Stoffwechsel. Auftretende Symptome, nur um einige zu nennen, reichen von Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Probleme beim Atmen, Gedächtnisverlust bis hin zu chronischer Erschöpfung.

Dadurch kann die Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten über Monate hinweg stark eingeschränkt sein.

Eine Wiedereingliederungsteilzeit kann den Betroffenen dabei helfen, die Rückkehr in den Berufsalltag zu bewältigen.

Herr S., wurde vor knapp einem Monat durch fit2work beraten. Aufgrund der vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung, die durch die Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht wird, kann Herr S. seine Arbeit nun deutlich früher wiederaufnehmen. Davon profitieren Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im gleichen Maße.

Wenn auch Sie von Long-Covid betroffen sind, oder aufgrund einer anderen Erkrankung über einen längeren Zeitraum im Krankenstand sind, kontaktieren Sie fit2work. Wir beraten Sie gerne zur Wiedereingliederungsteilzeit und planen mit Ihnen die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz.

07.06.2021

Mit der Imfpung zurück zur Normalität

Beratungssituation

 

Ein Leben, wie vor der Pandemie scheint in greifbarer Nähe, denn die Impfbereitschaft in Österreich steigt und das Virus wird zurückgedrängt, auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sars-Cov-2 endemisch wird. Das bedeutet, wir werden mit dem Virus leben müssen, können aber davon ausgehen, dass aufgrund der hohen Wirksamkeit der Impfstoffe die Zahl der schweren Verläufe abnehmen wird.

Ab Herbst 2021 können sogar erstmals Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden, vorerst jedoch nur mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer. 

Mittlerweile wurden in Österreich, mit Stand 02.06.2021 bereits 5,35 Millionen Impfdosen verabreicht, wobei 1,65 Millionen Österreicherinnen und Österreicher bereits vollständig immunisiert sind. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 18,7 Prozent.  

Auch wir bei fit2work mussten zu Beginn der Pandemie schnell auf die neue Situation reagieren und so wurde die Möglichkeit geschaffen, den fit2work-Beratungsprozess neben der Beratung vor Ort auch online in Anspruch zu nehmen.

Da dieses Angebot sehr gut angenommen wird und es nach wie vor, trotz der hohen Durchimpfungsrate noch viele Menschen gibt, die nicht vollständig immunisiert sind, bieten wir die Beratung für Sie selbstverständlich weiterhin online an.

 

Genauere Infos zum Beratungsablauf bekommen Sie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Serviceline 0800 500 118.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 08:00-18:00 und Freitag im Zeitraum von 08:00-16:00.

01.07.2021

Psychologie/Psychotherapie/Psychiatrie – was ist eigentlich der Unterschied?

Und wohin wende ich mich mit meinem Anliegen?

Wohin soll ich eigentlich gehen, wenn ich psychisch stark belastet oder gar überbelastet bin? Muss ich mit psychischen Problemen zum/zur Psychiater/in, zum/zur Psychotherapeuten/in oder zum/zur Psychologen/in?

Diese Fragen lassen sich auf Anhieb nicht so leicht beantworten, wie man vielleicht meinen würde.

Zuerst einmal muss man wissen, inwiefern sich die drei Disziplinen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychologie voneinander unterscheiden.  

 

Psychiatrie: Die Psychiatrie ist eine medizinische Fachrichtung. Psychiaterinnen und Psychiater sind also immer vollausgebildete Ärztinnen und Ärzte.

In der Tiroler Landesklinik gibt es eine stationäre und eine ambulante Einheit. Im Falle einer akuten, sehr starken Belastung oder einer psychischen Erkrankung ist das die richtige Adresse.

Man kann sich auch dorthin wenden, wenn man nicht selbst betroffen ist, sondern es um einen Angehörigen oder um eine mir nahestehende Personen geht. Insbesondere dann, wenn eine Fremd- oder Selbstgefährdung im Raum steht. Im Zweifel ist es in so einem Fall grundsätzlich immer besser zu reagieren, als nicht zu reagieren.

Auf der Klinik findet in jedem Falle eine ganzheitliche Untersuchung statt. Eine vollständige psychiatrische Diagnostik setzt sich aus dem Untersuchungs-Gespräch, der körperlichen Untersuchung und aus verschiedenen, zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Labor, apparative Verfahren, Tests) zusammen. 

Psychiaterinnen und Psychiater agieren auch außerhalb der Klinik, in eigenen Praxen.

Im Falle von psychischen Erkrankungen ist eine fachärztliche psychiatrische Abklärung eigentlich immer indiziert und zwar deshalb, weil nur Psychiaterinnen und Psychiater Medikamente verschreiben dürfen. Psychologinnen und Psychologen und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen das nicht und sollten ihren Patientinnen und Patienten deshalb immer eine psychiatrische Abklärung empfehlen, da eine medikamentöse Behandlung im Falle von psychischen Erkrankungen und Belastungen zumindest immer in Erwägung gezogen werden sollte.

 

Psychotherapie: Psychotherapie ist ein auf wissenschaftlichen Methoden basierendes Heilverfahren. Die jahrelange Ausbildung kann von Studienabsolventinnen- und absolventen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen absolviert werden.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können, wie auch Psychiaterinnen oder Psychiater sowohl im ambulanten/stationären Bereich, als auch im niedergelassenen Bereich tätig sein.

Eine Behandlung von psychischen Erkrankungen ist in der modernen Psychiatrie nicht ohne Psychotherapie denkbar. Beide Disziplinen ergänzen sich sozusagen. 

Eine psychotherapeutische Behandlung ist in den meisten Fällen sehr engmaschig und erfolgt über einen längeren Zeitraum.

Ein Teil der Behandlungskosten im niedergelassenen Bereich wird von der Krankenkasse übernommen. Es gibt auch vollfinanzierte Angebote. Diese unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und sind meist mit langen Wartezeiten verbunden.

 

Psychologie: Die Psychologie ist im Gegensatz zur Psychiatrie und zur Psychotherapie keine Behandlungsmethode, sondern eine wissenschaftliche Disziplin, die den Naturwissenschaften zugeordnet wird.

Zwar gibt es auch psychologische Beratung und Behandlung, insbesondere im klinischen Bereich, aber psychische Erkrankungen im Kontext des ICD-10 dürfen nur von Psychiaterinnen und Psychiatern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie von Psychologinnen und Psychologen mit Zusatzqualifikation behandelt werden.

Wenn man jedoch akut belastet ist, kann eine psychologische Beratung durchaus hilfreich sein. Gerade bei Lebenskrisen, Scheidungen, Problemen bei der Kindererziehung, nur um einige Aspekte des Lebens zu nennen, die uns belasten können, kann es sein, dass eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung nicht zwangsläufig notwendig ist.

Es gibt kostenlose Beratungsangebote, aber auch hier gibt es wieder regionale Unterschiede. Im niedergelassenen Bereich gibt es allerdings keine Zuschüsse seitens der Krankenkassen und zwar deswegen, weil Psychologinnen und Psychologen nicht befugt sind, Krankheiten zu behandeln.

Eine Ausnahme bilden allerdings jene Psychologinnen und Psychologen, die eine Zusatzausbildung zum/zur Klinischen- und/oder Gesundheitspsychologen/in absolviert haben. Sie sind auch zur Behandlung von psychischen Erkrankungen befugt. Während klinische Psychologinnen und Psychologen bereits erkrankte Menschen behandeln, liegt der Fokus im Bereich der Gesundheitspsychologie auf der Prävention, wenn es darum geht, Krankheiten vorzubeugen. 

 

Fazit: Schon alleine die Differenzierung zwischen psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen ist für Laien schwierig und sollte im Zweifelsfall den Expertinnen und Experten überlassen werden.

Wir bei fit2work beraten Sie gerne, wenn es darum geht das richtige Angebot für Sie zu finden. Dabei bedienen wir uns wissenschaftlich anerkannter Methoden um Ihre Situation adäquat zu beurteilen.

Die Beratung bei fit2work ist unkompliziert und kostenlos.

Ein Anruf an der fit2work-Hotline genügt, um innerhalb von wenigen Werktagen einen unverbindlichen Beratungstermin mit einer Case Managerin oder einem Case Manager der fit2work Personenberatung zu vereinbaren. Entweder persönlich oder online/telefonisch.

 

Alle Infos unter:

www.fit2work.at

fit2work-Hotline: 0800 500 118

 

04.08.2021

Tipps für den Wiedereinstieg (Wiedereingliederungsteilzeit)

fit2work-Beratungsituation

 

Sie planen nach einem längeren Krankenstand den Wiedereinstieg in Ihren zuletzt ausgeübten Beruf?

 

Dann könnte Ihnen die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit dabei helfen, eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag zu gewährleisten.

 

Was müssen Sie beachten?

 

Die Planung einer Wiedereingliederungsteilzeit bedarf einer gewissen Vorlaufzeit. Im Idealfall melden Sie sich deshalb mindestens ein Monat vor Ende des Krankenstands bei fit2work um eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Natürlich kann die Planung auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, aber um das ideale Ergebnis für Sie zu erzielen, ist eine frühzeitige Planung hilfreich.

 

Was können Sie bereits vor der Erstberatung durch fit2work erledigen?

 

Holen Sie Befunde ein und sprechen Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, ob eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung für die Zeit nach Ihrem Krankenstand möglich ist. Denn auch Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber profitieren von der Wiedereingliederungsteilzeit, da in diesem Zeitraum nur die Kosten für die tatsächlich geleisteten Stunden anfallen und ein langfristiger Erhalt Ihrer Gesundheit gleichbedeutend mit dem langfristigen Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit ist.

 

Kontaktieren Sie unsere Hotline zur Terminvereinbarung für eine Erstberatung:

Hotlinenummer 0800 500 118

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