Wieder­­ein­gliederungs­­­­teilzeit­gesetz (WIETZ)

Paragraph-SymbolWas ist die Wiedereingliederungsteilzeit?

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, können Sie mit Ihrem Betrieb eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Dabei wird Ihre Arbeitszeit reduziert und ein Umfeld geschaffen, um Ihnen eine optimale Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen und Ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für den Antritt ist ein zu Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit seit mindestens 3 Monaten bestehendes privatrechtlichen Dienstverhältnisses sowie ein mindestens 6-wöchiger durchgehender Krankenstand vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit.

Wie kann mir fit2work bei der Wiedereingliederungsteilzeit helfen?

Im Rahmen der Beratung bei fit2work unterstützen unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater gemeinsam mit unserer Arbeitsmedizin Sie und Ihren Betrieb dabei, eine auf Ihren Gesundheitszustand und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Wiedereingliederungsplan zu erarbeiten. Dieser ist die Basis für die Wiedereingliederungsvereinbarung, die zwischen Ihnen und dem Betrieb abgeschlossen wird.

 

 

Finanzielles

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gebührt während der Wiedereingliederungsteilzeit, abhängig vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, ein aliquotes Entgelt. Darüber hinaus kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger Wiedereingliederungsgeld beantragt werden. Berechnungsgrundlage dafür ist das erhöhte Krankengeld in der Höhe von 60% der Bemessungsgrundlage (meist das Gehalt). Das Wiedereingliederungsgeld gebührt anteilig entsprechend der Normalarbeitszeit.

Kontakt

Die fit2work-Beraterinnen und -Berater in ganz Österreich stehen Ihnen bei Fragen zur Wiedereingliederungsteilzeit gerne zur Verfügung: Kontakt für Personen

 

Muster für Wiedereingliederungsplan und -vereinbarung finden Sie hier.

 

 

 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit auf einen Blick: 
 

1. Wie lange dauert eine Wiedereingliederungsteilzeit?

Die WIETZ kann bis zu sechs Monate dauern und bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden. Für eine Verlängerung braucht es erneut eine Beratung bei fit2work, eine arbeitsmedizinische Abklärung sowie die Zustimmung der zuständigen Krankenkasse.
 

2. Wie läuft der Prozess ab?

Der Weg zur WIETZ ist für Personen klar strukturiert, Betriebe können sich Informationen bei unserem Team der Eingliederungsberatung holen. Für Personen:
 

  • Erstberatung: Terminvereinbarung über die fit2work-Hotline (0800 500 118).
  • Planung: In der Beratung werden Dauer und Arbeitszeitphasen gemeinsam zwischen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und dem Betrieb geplant – immer einvernehmlich. Die fit2work-Beratung unterstützt bei diesem Prozess.
  • Arbeitsmedizinische Abklärung: Entweder über die betriebliche Arbeitsmedizin im Unternehmen oder über fit2work.
     

Einreichung: Die betroffene Person reicht den Antrag selbst bei der Krankenkasse ein und fit2work gibt konkrete Informationen dazu mit, damit der Antrag rasch und erfolgreich bearbeitet werden kann.

3. Wer kann eine WIETZ in Anspruch nehmen?

Voraussetzungen sind:

  • ein Krankenstand von mindestens sechs Wochen
  • Antritt innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Krankenstandes
  • Arbeitgeber stimmt zu
  • ein aufrechtes Dienstverhältnis seit mindestens drei Monaten

 

4. Was ist bei der Gestaltung der Arbeitszeit wichtig?

Die Arbeitszeit wird für die Dauer der WIETZ um 25–50 % reduziert, mindestens jedoch auf 12 Stunden pro Woche. Die geleisteten Stunden bezahlt der Betrieb, für die reduzierten Stunden übernimmt die zuständige Krankenkasse Wiedereingliederungsgeld.
 

Weiters ist gut zu wissen: Urlaub, Reha oder ein erneuter Krankenstand sind während der WIETZ möglich. Das 13. und 14. Gehalt werden aliquot berechnet, für die Pension zählt weiterhin die Normalarbeitszeit. Achtung: Es kann im Folgejahr zu einer Steuernachzahlung kommen, weil Entgelt und Wiedereingliederungsgeld von getrennten Stellen ausgezahlt werden.

5.  Was müssen Betriebe beachten?
 

  • Während der WIETZ dürfen keine Überstunden geleistet werden
  • Betriebe zahlen nur die tatsächlich vereinbarte Arbeitszeit
  • Gesundheitsdaten werden aus Datenschutzgründen nicht an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber weitergegeben.
     

Unternehmen können sich jederzeit an fit2work wenden, wenn Fragen auftauchen oder Unsicherheiten bestehen
 

6. Warum lohnt sich die Unterstützung durch fit2work?

Viele Beschäftigte kennen die WIETZ nicht oder fühlen sich unsicher im Umgang mit Anträgen und Abläufen. fit2work begleitet Betroffene und Betriebe durch den gesamten Prozess, klärt Fragen und hilft bei der Planung eines realistischen Wiedereinstiegs.
 

7. Wie profitieren Beschäftigte und Betriebe?

Für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bedeutet die WIETZ einen sanften, gut abgestimmten Wiedereinstieg; weniger Risiko einer Überforderung oder eines erneuten Krankenstands und natürlich mehr Raum für gesundheitliche Maßnahmen wie ambulante REHA oder diverse Therapien. Für Betriebe bringt sie geringere Lohnkosten während der WIETZ, eine bessere Planbarkeit durch klare Wiedereinstiegsphasen und eine höhere Zufriedenheit und langfristige Bindung von Fachkräften.