Wieder-Eingliederungs-Gesetz
Was ist die Wieder-Eingliederungs-Teil·zeit?
Sie sind vielleicht lange krank gewesen.
Sie haben in dieser Zeit nicht gearbeitet.
Sie waren lange im Kranken·stand.
Jetzt können Sie vielleicht wieder arbeiten.
Eine lange Arbeits·zeit ist aber zu anstrengend für Sie.
Sie können mit Ihrem Chef etwas ausmachen.
Damit Sie eine kürzere Arbeits·zeit haben.
Und damit Sie trotzdem genug Geld bekommen.
Die kürzere Arbeits·zeit heißt in schwerer Sprache:
Wieder-Eingliederungs-Teil·zeit.
Die Wieder-Eingliederungs-Teil·zeit steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Wieder-Eingliederungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: WIETZ.
Wann können Sie in Wieder-Eingliederungs-Teil·zeit gehen?
Sie müssen dafür mindestens 3 Monate lang
bei dem Betrieb angestellt sein.
Und Sie müssen dafür mindestens 6 Wochen lang
im Kranken·stand sein.
Wie kann Ihnen fit2work helfen?
fit2work kann Ihnen helfen.
Und auch Ihrem Betrieb.
Die Hilfe läuft so ab:
Sie kommen zu fit2work.
Ihr Berater bei fit2work macht einen Plan.
Er macht den Plan zusammen mit Ihnen und mit Ihrem Chef.
Der Plan heißt in schwerer Sprache:
Wieder-Eingliederungs-Plan.
Der Plan ist dafür da:
Damit Sie wieder arbeiten können.
Damit die Arbeit nicht zu anstrengend für Sie ist.
Damit Sie eine kürzere Arbeits·zeit haben.
Damit Sie trotzdem genug Geld bekommen.
Ihr Berater bei fit2work schreibt den Plan auf.
Ihr Chef unter·schreibt den Plan.
Sie unter·schreiben auch den Plan.
Vielleicht wollen Sie ein Beispiel für den Plan ansehen.
Bitte klicken Sie auf den Link:
Link zum Wieder-Eingliederungs-Plan
Den Plan gibt es nur in schwerer Sprache.
Kontakt
Vielleicht haben Sie Fragen.
Sie können sich gerne bei fit2work melden.
fit2work hat Berater und Beraterinnen in ganz Österreich.
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Das Formular gibt es nur in schwerer Sprache.