Wieder­­ein­gliederungs­­­­teilzeit­gesetz (WIETZ)

Paragraph-SymbolWas ist die Wiedereingliederungsteilzeit?

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, können Sie mit Ihrem/r ArbeitgeberIn eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Dabei wird Ihre Arbeitszeit reduziert und ein Umfeld geschaffen, um Ihnen eine optimale Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen und Ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für den Antritt ist ein zu Beginn der Wiedereingliederungsteilzeit seit mindestens 3 Monaten bestehendes privatrechtlichen Dienstverhältnisses sowie ein mindestens 6-wöchiger durchgehender Krankenstand vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit.

Wie kann mir fit2work bei der Wiedereingliederungsteilzeit helfen?

Im Rahmen der Beratung bei fit2work unterstützen unsere erfahrenen BeraterInnen und ArbeitsmedizinerInnen Sie und Ihre/n ArbeitgeberIn dabei, eine auf Ihren Gesundheitszustand und Ihre Bedürfnisse abgestimmten Wiedereingliederungsplan zu erarbeiten. Dieser ist die Basis für die Wiedereingliederungsvereinbarung, die zwischen Ihnen und dem/r ArbeitgeberIn abgeschlossen wird.

 

Formular Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit

 

Muster für Wiedereingliederungsplan und –vereinbarung finden Sie hier.

Finanzielles

Dem/r ArbeitnehmerIn gebührt während der Wiedereingliederungsteilzeit, abhängig vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, ein aliquotes Entgelt. Darüber hinaus kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger Wiedereingliederungsgeld beantragt werden. Berechnungsgrundlage dafür ist das erhöhte Krankengeld in der Höhe von 60% der Bemessungsgrundlage (meist das Gehalt). Das Wiedereingliederungsgeld gebührt anteilig entsprechend der Normalarbeitszeit.

Kontakt

Die fit2work BeraterInnen in ganz Österreich stehen Ihnen bei Fragen zur Wiedereingliederungsteilzeit gerne zur Verfügung: Kontakt für Personen